Satzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke mi Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht ni erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mitel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Jugendhilfe.

Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung des Bootshauses mit angrenzendem Werkstattgebäude einschließlich der Boote am Unterbacher See sowie durch die Bereitstellung von Mitteln für das Städtische Gymnasium Gerresheim und dem Bootshaus mi Rahmen der Aufgaben eines Fördervereins. Das Bootshaus wird dabei insbesondere zur Durchführung von schulischem und außerschulischem Unterricht, Projektarbeit im Rahmen des Lehrplans, sowie Schulungen zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken genutzt.

Der Verein will im Einvernehmen und unter Mitwirkung der Schule das Gedeihen und die Erziehung der Schülerinnen und Schüler fördern sowie den Gemeinschaftsgeist zwischen Eltern, Lehrern und Schülern pflegen. Er wird bei der Lösung der sozialen Aufgaben des Gymnasiums mithelfen, insbesondere zu Veranstaltungen der Schule, Tagesausflügen oder Klassenfahrten einzelner Klassen Zuschüsse gewähren, hilfsbedürftige Schüler unterstützen und in anderer Form der Schule helfen. Gleichzeitig ist er bemüht, den Zusammenhalt der ehemaligen Schülerinnen und Schüler untereinander und ihre Verbindung mit der Schule zu fördern.

(Auszug aus der Satzung)

Die vollständige Satzung können Sie hier herunterladen. 

 

Hinweis: Die Eintragung der Satzungsänderungen vom 11.06.2025 sind auf dem Registerblatt VR4196 am 20.04.2026 erfolgt. 

->Archiv

Downloads: