Lehr- und Lernmittel

Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger Lernmittel - gemeint sind Schulbücher - zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). Einige Bücher müssen jedoch als sogenannter "Eigenanteil" selbst bezahlt werden. Um welche Lernmittel es sich dabei handelt, hängt von der Jahrgangsstufe ab, die Ihr Kind oder Ihre Kinder besuchen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die von Ihnen anzuschaffenden Lehr- und Lernmittel für das kommende Schuljahr 2024/25. Zusätzlich werden Sie als Eltern noch vor Beginn der Sommerferien per E-Mail persönlich informiert. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den Arbeitsheften oft die Wahl haben, ein Heft mit oder ohne zusätzliche Lernsoftware zu erwerben. Die Links führen Sie direkt zu einer kleinen, inhabergeführten Buchhandlung in Grafenberg. Selbstverständlich bestimmen Sie selbst, bei welchem Händler Sie diese Bücher kaufen.

Achtung: Eine Ausnahme gibt es für Düsselpass-Inhaber: Diese melden sich bitte persönlich mit Düsselpass zeitnah in unserer Verwaltung, die Bestellung des über den Eigenanteil anzuschaffenden Schulbuches erfolgt dann zentral über die Schule. Bereits gekaufte Bücher können nicht nachträglich erstattet werden! Eine Erstattung der Kosten für Arbeitshefte wird nicht übernommen.