Auslandsberatung

Informationen zu längeren Auslandsaufenthalten

Du hast Interesse an einem längeren Aufenthalt im Ausland mit Schulbesuch während der Einführungsphase der Oberstufe? In den beigefügten Dokumenten findest Du nützliche Informationen für Deine Planung.

Als Ansprechpartnerin steht Dir Frau Dingel zur Verfügung:

FAQ:

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[collapsed title=Ich möchte einen längeren Zeitraum eine ausländische Schule besuchen. Wann ist hierfür der beste Zeitpunkt?]

Für einen längeren Auslandsaufenthalt eignet sich am besten die Einführungsphase. Es sind auch Auslandsaufenthalte nach der Einführungsphase möglich, nicht aber nach der Qualifikationsphase I.

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[collapsed title=Wie lange kann mein Auslandsaufenthalt sein?]

Du kannst mehrere Monate bis zu einem ganzen Jahr für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden. Wenn Du nach Deiner Rückkehr gerne weiterhin in Deiner Stufe bleiben möchtest, empfehlen wir einen bis zu sechsmonatigen Aufenthalt im 1. Halbjahr der Einführungsphase. Im zweiten Halbjahr nimmst Du dann regulär am Unterricht der Einführungsphase teil. Möchtest Du ein ganzes Jahr ins Ausland, empfehlen wir, anschließend in die Einführungsphase einzutreten. Ein Auslandsaufenthalt nach der Einführungsphase ist auch möglich, dann musst Du nach Rückkehr in die Qualifikationsphase 1 eintreten. Ein Eintritt in die Qualifikationsphase 2 ohne Besuch der Qualifikationsphase 1 ist nicht möglich.
Das Schulministerium hat hierzu folgendes Schaubild erstellt (EPH = Einführungsphase; Q = Qualifikationsphase):

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[collapsed title=Wie finde ich eine Organisation, über die ich einen Auslandsaufenthalt realisieren kann?]

Wir dürfen als staatliche Schule keine Empfehlungen für Anbieter von kommerziellen Angeboten geben. Im Foyer vor dem Oberstufenraum hängen aber Hinweise zu Messen in Düsseldorf und Umgebung aus, auf denen die Anbieter sich vorstellen. Außerdem hilft natürlich das Internet oder Erfahrungen von Absolventen eines Auslandsjahres in einer höheren Stufe oder in Deinem Freundeskreis.

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[collapsed title=Erhalte ich eine Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife), wenn ich einen Großteil der EF im Ausland war?]

Wenn Du den neunjährigen Bildungsgang bis zum Abitur belegst (gilt für alle, die voraussichtlich im Jahr 2027 Abitur machen, also 2018 die 5. Klasse besucht haben), wirst Du die Mittlere Reife beim erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse, also vor Eintritt in die Oberstufe, ablegen.

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[collapsed title=Wenn ich mich für ein Ziel im Ausland, eine Organisation und eine Schule entschieden haben, wie geht es dann weiter?]

Vor dem Auslandsaufenthalt:
- Zunächst wendest Du Dich bitte an Frau Dingel und machst mit ihr – am besten gemeinsam mit einem Elternteil – einen Gesprächstermin aus. Du erreichst sie unter der Mail-Adresse .
- Nach dem Gespräch beantragst Du mit dem Formular „Antrag auf Beurlaubung von Schülerinnen/ Schülern für einen Auslandsaufenthalt“ die Beurlaubung für den gewünschten Zeitraum beim Schulleiter, Herrn Flaskamp.
- Wenn Du die schriftliche Genehmigung von Herrn Flaskamp erhalten hast, können Deine Eltern einen Vertrag mit der entsprechenden Austauchorganisation abschließen und ggf. Flüge buchen etc..
- Falls Du nach der Jahrgangstufe 10 ein Schuljahr im Ausland antrittst, nimmst Du dennoch bei allen Beratungsveranstaltungen zur Wahl und zur Laufbahn in der Gymnasialen Oberstufe teil, die Anfang März stattfinden. Hier erfährst Du, wer die Stufenleitung der kommenden Einführungsphase sein wird.
- Auch an den Fächerwahlen für die Einführungsphase nimmst Du teil, wie alle anderen Schüler/innen auch.
Letzte Vorbereitungen vor der Abreise:
- Kurz vor der Abreise, also zum Ende des dem Auslandsaufenthalt vorhergehenden Schuljahres, musst Du noch einmal bei den Stufenleitern vorsprechen und bestätigen, dass der Auslandsaufenthalt wie geplant stattfinden wird. Hier wird auch überprüft, ob Deine Leistungen für einen möglichen Eintritt in die Qualifikationsphase I nach dem Auslandsaufenthalt ausreichend sind (falls Du dies vorhast).
Während deines Auslandsaufenthalts:
- Unmittelbar nach der Ankunft musst Du eine Mail an die Stufenleiter schicken, um die Ankunft im Ausland und das Antreten an der ausländischen Schule zu bestätigen. Bitte schicke Mails immer – außer an die Stufenleitung – in Kopie auch an Frau Dingel ( ).
- Auf der Website unserer Schule findest Du alle Lehrpläne aller Fächer. Hier kannst Du Dich erkundigen, welche Themen während Deiner Abwesenheit in jedem von Dir gewählten Fach unterrichtet werden. Falls Du nur im ersten Halbjahr im Ausland bist (oder aber nach dem
gesamten Schuljahr dennoch in Deine bisherige Jahrgangsstufe eintreten möchtest) ist es sinnvoll, mit Mitschüler/innen in Kontakt zu bleiben und so zu erfahren, welchen Stoff Du nacharbeiten solltest. Evtl. ist es auch sinnvoll, dass Du Dir Klausuren schicken lässt aus den Fächern, die Du schriftlich gewählt hast. Natürlich kannst Du Dich über die (auf der Schul-Website zu findenden) Mail-Adressen Deiner Fachlehrer ebenfalls über die Unterrichtsinhalte erkundigen.
- Eine Woche vor Deiner Abreise im Ausland und Rückkehr ans Gymnasium Gerresheim musst Du eine Mail an die Stufenleitung schicken und deine Rückkehr bestätigen. In dieser Mail kannst Du auch schon nach einem Beratungstermin mit der Stufenleitung bitten. Denke daran, die o.g. Personen eine Kopie Deiner Mail zu schicken.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Direkt nach Deiner Rückkehr musst Du der Stufenleitung eine Schulbescheinigung mit Angabe des Zeitraums, den Du an der ausländischen Schule verbracht hast, vorlegen. .Mit der Stufenleitung wird dann außerdem ein Gespräch über die Belegung Deiner Fächer und Deinen Stundenplan stattfinden.

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[collapsed title=Muss ich nach dem Auslandsaufenthalt direkt wieder zum Unterricht am Gymnasium Gerresheim erscheinen?]

- Ja, nach Beendigung der Schulzeit im Ausland bist Du wieder am Gymnasium Gerresheim schulpflichtig und musst auch dann den Unterricht am Gymnasium Gerresheim besuchen, wenn an der ausländischen Schule das Schuljahr bereits beendet ist und/oder gerade Ferien stattfinden.
- Außerdem bist Du bei einer Rückkehr kurz vor Ende des Schuljahres in die Einführungsphase verpflichtet, am  Praktikum teilzunehmen, wobei bereits vor der Rückkehr ein Praktikumsplatz gefunden und Rücksprache mit dem Beratungsteam der Jahrgangsstufe gehalten werden muss.

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[collapsed title=Kann ich mein Latinum am Ende der Einführungsphase trotz eines Auslandsaufenthalts erreichen?]

Bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Einführungsphase kannst Du bei erfolgreicher Teilnahme am zweiten Schulhalbjahr bei mindestens ausreichenden Leistungen das Latinum erwerben. Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird das Latinum durch eine externe Prüfung erworben, zu der die Oberstufenkoordinatorin Frau Rusche dich anmeldet. Du musst hier also auch unbedingt direkt nach Deiner Rückkehr Rücksprache mit Frau Rusche halten und den Zeitplan absprechen.

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Für Deine Planungen wünschen wir Dir alles Gute und eine lehrreiche Zeit und viele tolle Erfahrungen während Deines Auslandsaufenthaltes!