Auslandsberatung

Informationen zu längeren Auslandsaufenthalten

 

Du hast Interesse an einem längeren Aufenthalt im Ausland mit Schulbesuch während der Einführungsphase der Oberstufe? In den beigefügten Dokumenten findest Du nützliche Informationen für Deine Planung.

Wir können als Schule hier keine kommerziellen Organisationen empfehlen, die Auslandsaufenthalte realisieren. Aber wir haben eine schuleigene (non-profit!)

Informationen findet Ihr hier:

https://www.gymnasium-gerresheim.de/schulleben/kooperationen/embrace-england-%E2%80%93-auslandsschuljahre-york

 

Falls Ihr Interesse an Austausch-Programmen habt, die die Bezirksregierung Düsseldorf organisiert, könnt Ihr Euch hier erkundigen und Angebote finden:

https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Internationaler-Austausch/Individueller-Austausch-fuer-Schuelerinnen-und

Für jüngere Schüler/innen stellen das Brigitte-Sauzay-Programm (je drei Monate) und das Voltaire-Programm (ca. sechs Monate bis ein ganzes Schuljahr) interessante Angebote zur Teilnahme an einem individuell organisierten Austausch mit Schüler/innen in Frankreich da. Infos findet Ihr hier:

https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/brigitte-sauzay-programm.html

und

https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/voltaire-programm.html

Als Ansprechpartnerin zu allen Fragen bezüglich Auslandsaufenthalten steht Dir Frau Dingel zur Verfügung: le.

 

Hier noch einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Auslandsaufenthalt in der Oberstufe:

 

1) Ich möchte einen längeren Zeitraum eine ausländische Schule besuchen. Wann ist hierfür der beste Zeitpunkt?

Beurlaubungen für einen Auslandsaufenthalt (mit Besuch einer ausländischen Schule) können für die Oberstufe beantragt werden. Für einen längeren Auslandsaufenthalt eignet sich am besten die Einführungsphase. Es sind auch Auslandsaufenthalte nach der Einführungsphase möglich, nicht aber nach der Qualifikationsphase I.

 

2) Wie lange kann mein Auslandsaufenthalt sein?

Du kannst mehrere Monate bis zu einem ganzen Jahr für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden. Wenn Du nach Deiner Rückkehr gerne weiterhin in Deiner Stufe bleiben möchtest, empfehlen wir einen bis zu sechsmonatigen Aufenthalt im 1. Halbjahr der Einführungsphase. Im zweiten Halbjahr nimmst Du dann regulär am Unterricht der Einführungsphase teil. Möchtest Du ein ganzes Jahr ins Ausland, empfehlen wir, anschließend in die Einführungsphase einzutreten. Ein Auslandsaufenthalt nach der Einführungsphase ist auch möglich, dann musst Du nach Rückkehr in die Qualifikationsphase 1 eintreten. Ein Eintritt in die Qualifikationsphase 2 ohne Besuch der Qualifikationsphase 1 ist nicht möglich. Wird ein Auslandsaufenthalt nach der EF eingeschoben, muss er auf jeden Fall ganzjährig sein. Ein Rückkehr während der Q1 ans Gymnasium Gerresheim ist nicht möglich, da die Q1 nicht unterbrochen werden kann, sondern vollständig und „in einem Stück“ bei uns absolviert werden muss.

Das Schulministerium hat hierzu folgendes Schaubild erstellt (EPH = Einführungsphase; Q = Qualifikationsphase):

 

Grafik Auslandsaufenthalt G9

 

Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter mitten in ein laufendes Halbjahr wieder eintritt, besprechen Sie bitte bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalt oder während der Entscheidung zu einer Verlängerung des beantragten Beurlaubungszeitraum für einen Auslandsaufenthalt  mit der Jahrgangsstufenleitung, wann Ihr Sohn/Ihre Tochter wieder am Unterricht teilnimmt und wie mit der Bewertung und Benotung verfahren wird. Auf jeden Fall gilt, dass nach Rückkehr Klausuren sofort mitgeschrieben werden müssen und es auch zu einer Benotung mit Versetzungsentscheidung kommen kann, sofern es sich um das zweite Halbjahr des laufenden Schuljahres handelt.

 

3) Wie finde ich eine Organisation, über die ich einen Auslandsaufenthalt realisieren kann?

Wir dürfen als staatliche Schule keine Empfehlungen für Anbieter von kommerziellen Angeboten geben. Im Foyer vor dem Oberstufenraum hängen aber Hinweise zu Messen in Düsseldorf und Umgebung aus, auf denen die Anbieter sich vorstellen. Außerdem hilft natürlich das Internet oder Erfahrungen von Absolventen eines Auslandsjahres in einer höheren Stufe oder in Deinem Freundeskreis.

 

4) Wenn ich die gesamte Einführungsphase oder einen erheblichen Teil des Schuljahres im Ausland verbringe und danach in die Qualifikationsphase I eintrete, erhalte ich dann dennoch eine Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife)?

Wenn Du den neunjährigen Bildungsgang bis zum Abitur belegst (gilt für alle, die voraussichtlich im Jahr 2027 Abitur machen, also 2018 die 5. Klasse besucht haben), wirst Du die Mittlere Reife beim erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse, also vor Eintritt in die Oberstufe, ablegen.

 

5) Wenn ich mich für ein Ziel im Ausland, eine Organisation und eine Schule entschieden haben, wie geht es dann weiter?

 

Vor dem Auslandsaufenthalt:

- Zunächst wendest Du Dich bitte an Frau Dingel und machst mit ihr – am besten gemeinsam mit einem Elternteil – einen Gesprächstermin aus. Du erreichst sie unter der Mail-Adresse le.

- Nach dem Gespräch beantragst Du mit dem Formular „Antrag auf Beurlaubung von Schülerinnen/ Schülern für einen Auslandsaufenthalt“ die Beurlaubung für den gewünschten Zeitraum beim Schulleiter, Herrn Pollmann.

 

- Wenn Du die schriftliche Genehmigung von Herrn Pollmann erhalten hast, können Deine Eltern einen Vertrag mit der entsprechenden Austauchorganisation abschließen und ggf. Flüge buchen etc..

 

- Falls Du nach der Jahrgangstufe 10 ein Schuljahr im Ausland antrittst, nimmst Du dennoch bei allen Beratungsveranstaltungen zur Wahl und zur Laufbahn in der Gymnasialen Oberstufe teil, die Anfang März stattfinden. Hier erfährst Du, wer die Stufenleitung der kommenden Einführungsphase sein wird.

 

- Auch an den Fächerwahlen für die Einführungsphase nimmst Du teil, wie alle anderen Schüler/innen a

 

 

Letzte Vorbereitungen vor der Abreise:

 

- Kurz vor der Abreise, also zum Ende des dem Auslandsaufenthalt vorhergehenden Schuljahres, musst Du noch einmal bei den Stufenleitern vorsprechen und bestätigen, dass der Auslandsaufenthalt wie geplant stattfinden wird. Hier wird auch überprüft, ob Deine Leistungen für einen möglichen Eintritt in die Qualifikationsphase I nach dem Auslandsaufenthalt ausreichend sind (falls Du dies vorhast).

 

Während deines Auslandsaufenthalts:

- Unmittelbar nach der Ankunft musst Du eine Mail an die Stufenleiter schicken, um die Ankunft im Ausland und das Antreten an der ausländischen Schule zu bestätigen. Bitte schicke Mails immer – außer an die Stufenleitung – in Kopie auch an Frau Dingel ( le).

- Auf der Website unserer Schule findest Du alle Lehrpläne aller Fächer. Hier kannst Du Dich erkundigen, welche Themen während Deiner Abwesenheit in jedem von Dir gewählten Fach unterrichtet werden. Falls Du nur im ersten Halbjahr im Ausland bist (oder aber nach dem gesamten Schuljahr dennoch in Deine bisherige Jahrgangsstufe eintreten möchtest) ist es sinnvoll, mit Mitschüler/innen in Kontakt zu bleiben und so zu erfahren, welchen Stoff Du nacharbeiten solltest. Evtl. ist es auch sinnvoll, dass Du Dir Klausuren schicken lässt aus den Fächern, die Du schriftlich gewählt hast. Natürlich kannst Du Dich über die (auf der Schul-Website zu findenden) Mail-Adressen Deiner Fachlehrer ebenfalls über die Unterrichtsinhalte erkundigen.

- Eine Woche vor Deiner Abreise im Ausland und Rückkehr ans Gymnasium Gerresheim musst Du eine Mail an die Stufenleitung schicken und deine Rückkehr bestätigen. In dieser Mail kannst Du auch schon nach einem Beratungstermin mit der Stufenleitung bitten. Denke daran, die o.g. Personen eine Kopie Deiner Mail zu schicken.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt:

- Direkt nach Deiner Rückkehr musst Du der Stufenleitung eine Schulbescheinigung mit Angabe des Zeitraums, den Du an der ausländischen Schule verbracht hast, vorlegen. .Mit der Stufenleitung wird dann außerdem ein Gespräch über die Belegung Deiner Fächer und Deinen Stundenplan stattfinden.

 

6) Muss ich nach dem Auslandsaufenthalt direkt wieder zum Unterricht am Gymnasium Gerresheim erscheinen, auch wenn an meiner ausländischen Schule das Schuljahr schon beendet ist und/oder dort gerade Ferien sind?

- Ja, nach Beendigung der Schulzeit im Ausland bist Du wieder am Gymnasium Gerresheim schulpflichtig und musst auch dann den Unterricht am Gymnasium Gerresheim besuchen, wenn an der ausländischen Schule das Schuljahr bereits beendet ist und/oder gerade Ferien stattfinden. Du musst Dich darauf einstellen,  nach Deiner Rückkehr an unsere Schule auch alle dann noch in diesem Schuljahr anfallenden Klausuren mitzuschreiben. Sprich mit den Fachlehrkräften ab, ob und ab wann dies sinnvoll ist. Je nach Zeitpunkt Deiner Rückkehr werden Deine Leistungen auch noch für das Zeugnis des entsprechenden Halbjahres zugrunde gelegt und können somit versetzungsrelevant sein. Wenn Du erst gegen Ende eines laufenden Halbjahres zurück kommst, wirst Du vermutlich kein Zeugnis mehr erhalten.

 

7) Kann ich mein Latinum am Ende der Einführungsphase trotz eines Auslandsaufenthalts erreichen?

Bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Einführungsphase kannst Du bei erfolgreicher Teilnahme am zweiten Schulhalbjahr bei mindestens ausreichenden Leistungen das Latinum erwerben. Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird das Latinum durch eine externe Prüfung erworben, zu der die Oberstufenkoordinatorin dich anmeldet. Du musst hier also auch unbedingt direkt nach Deiner Rückkehr Rücksprache (evtl. noch bevor du zurück kommst, wenn das erst Ende des zweiten Halbjahres ist) mit der Leitung der Oberstufe halten und den Zeitplan absprechen. Am besten schreibst Du auch hier vorab eine Mail und schilderst Dein Anliegen ( le).

 

Was ist das Embrace-England-Programm?

Bist du zwischen 13 und 18 Jahre alt? Interessierst du dich für ein Schuljahr in England? Oder möchtest du zuerst einmal in den Ferien zwei Wochen englische Luft schnuppern, Spaß haben und dein Englisch verbessern?

Seit mehreren Jahren unterhält das Gymnasium Gerresheim eine Partnerschaft zu dem Embrace-England-Programm in York.

Schüler:innen ab 15 Jahren haben die Möglichkeit drei Monate bis zu einem Schuljahr während unserer Jahrgangsstufe EF in York zu verbringen. Hierzu haben die Mitarbeiter des Embrace-England-Programms, Partnerschaften mit zwei privaten Schulen in York etabliert, an der Bootham School (https://www.boothamschool.com) und am York College (https://www.yorkcollege.ac.uk).

Interessierte Schüler:innen müssen zwischen 15 und 18 Jahren alt sein und ihre Bewerbung bis 31.Dezember in dem Jahr, das dem Auslands-Schuljahres vorausgeht,  einreichen.

Es gibt die Möglichkeit, im Internat der Bootham School oder – bei Besuch des York College -  in Gatsfamilien zu wohnen. Alle Gastfamilien werden sorgfältig ausgewählt und es gibt eine Pastoralkoordinatorin, die den deutschen Gästen für die gesamte Dauer des Aufenthalts zur Verfügung steht. Das Motto des Embrace-England-Programms ist „happy and safe“, was gut die Fürsorge und das Engagement des Programm-Teams zusammenfasst.

Außerdem bietet das Embrace England Programm 14tägige Sprachferien in den Oster- und Sommerferien für Schüler:innen ab 13 Jahre an, bei denen die Kinder in Gastfamilien untergebracht werden.

Jedes Jahr im Herbst dürfen wir Jon Bell bei uns in der Schule zu einer Informationsveranstaltung begrüßen,  damit er das Programm selbst vorstellen kann und Eure/Ihre Fragen beantworten kann.

Ihr findet auf dieser Seite eine Kurzinfo und eine umfassende Broschüre zum Download, die auch die Bewerbungsunterlagen enthält). Außerdem lohnt sich der Besuch der Programm-Seite: https://www.embraceengland.org.

Für alle Fragen rund um geplante Auslandsaufenthalte (nicht nur in York) berät Euch Frau Dingel.